Durch die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Positiv hervorzuheben sind insbesondere folgende Aspekte:
- Verbesserter Zugang zu Justiz, zum Beispiel durch vereinfachte und leichter zugängliche Strafanträge
- Erstmalige Regelung von gegen Frauen gerichtete Online-Gewalt, darunter Delikte wie "Cyber-Stalking", Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern, Mobbing im Netz, Versenden von sogenannten "Dick Pics" oder Aufstacheln zu frauenbezogenem Hass und Gewalt
- Verbesserter Schutz für Kinder, die Gewalthandlungen beobachten
- EU-weite Standards zur Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat
- Einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer, zum Beispiel Bereitstellung von Hilfsdiensten
Auch wenn der Tatbestand der Vergewaltigung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur EU-Rechtsetzungskompetenz keinen Eingang in die Richtlinie gefunden hat, müssen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig geeignete Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt treffen. Damit soll insbesondere das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass sexuelle Handlungen ein Einvernehmen voraussetzen und dass sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit strafbar sind.