Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durch eine vorsätzlichen Gewalttat geschädigt wird und dadurch eine Gesundheitsstörung erleidet, kann einen Anspruch auf soziale Entschädigung, darunter Krankenbehandlungen, Traumatherapie, und  in besonderen Fällen auch soziale Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht    geltend machen. Dies gilt auch für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende von geschädigten Personen.  Auch Ausländer haben Anspruch auf soziale Entschädigung.

Ziel ist, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Taten auszugleichen.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen zu anderen Möglichkeiten finanzieller Entschädigung für Betroffene von Straftaten finden Sie hier.