Künftig werden in Baden-Württemberg die Kosten der vertraulichen Beweissicherung nach sexualisierter Gewalt und Misshandlung in den Fällen, in denen Betroffene zunächst keine Anzeige erstatten wollen, von den Krankenkassen getragen. Damit setzt Baden-Württemberg als zweites Bundesland den Anspruch aller gesetzlich Versicherten auf eine vertrauliche Spurensicherung am Körper nach sexualisierter Gewalt und Misshandlung um.
Künftig werden die Kosten der Beweissicherung beispielsweise nach Vergewaltigung, häuslicher Gewalt oder anderen Misshandlungen in den Fällen, in denen Betroffene zunächst keine Anzeige erstatten wollen, von den Krankenkassen getragen.
Die drei Gewaltambulanzen in Baden-Württemberg bieten allen Gewaltopfern bereits jetzt eine umgehende rechtsmedizinische Untersuchung, eine gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen, eine Spurensicherung sowie weitere Hilfeleistungen bei Bedarf.